HubSpot
per WebhookBring neue Vernetzungen, Antworten und weitere LinkedIn-Ereignisse aus CompLeadly in dein HubSpot – über Zapier, Make, n8n oder einen eigenen Endpunkt.
Zur HubSpot-Anleitung →integrationen
CompLeadly sendet LinkedIn-Ereignisse per Webhook an deine Tools – direkt oder über Zapier, Make und n8n. Dazu kommen Exporte, eine REST-API und ein MCP-Server für deine eigene KI.
In den Einstellungen legst du Webhooks an: Tritt ein Ereignis ein, etwa eine angenommene Kontaktanfrage, sendet CompLeadly die Lead-Daten an eine URL, die du festlegst. Per Webhook-Engine landen sie so z. B. in HubSpot, Zoho, Pipedrive oder Salesforce, direkt oder über Zapier, Make oder n8n. Webhooks sind laut Preisübersicht ab dem Tarif Premium enthalten. Daneben exportierst du Kontakte als CSV, Excel, JSON oder XML, schreibst sie laufend in Google Sheets (ab Premium), steuerst CompLeadly über die REST-API oder verbindest ChatGPT, Claude und andere KI-Assistenten über den MCP-Server.
Bring neue Vernetzungen, Antworten und weitere LinkedIn-Ereignisse aus CompLeadly in dein HubSpot – über Zapier, Make, n8n oder einen eigenen Endpunkt.
Zur HubSpot-Anleitung →Jedes Tool, das Webhooks empfangen kann, bindest du genauso an – zum Beispiel Salesforce, Zoho, Slack oder dein E-Mail-System, direkt oder über ein Automatisierungstool.
Lege in deinem Zieltool oder in Zapier, Make oder n8n einen Ablauf an, der Webhooks empfängt, und kopiere die Webhook-URL.
Unter Einstellungen → Webhooks trägst du Name, URL und die Ereignisse ein, die den Webhook auslösen. Mit „Webhook testen“ prüfst du die Verbindung.
In deinem Ablauf ordnest du die empfangenen Felder zu – etwa Name, Firma und LinkedIn-Profil – und legst fest, was damit passieren soll.
Die ausführliche Anleitung mit Screenshots und allen Einstellungen findest du in unserer Wissensdatenbank.
Webhooks in CompLeadly einrichten und nutzen →Zehn Tage testen, ohne Risiko und ohne Kreditkarte. Fragen zur Anbindung an dein CRM? Sprich uns einfach an.
Entwickelt in Deutschland seit 2019 — angelehnt an deutsche Datenschutzstandards.
Keine Mindestlaufzeit über den Abrechnungszeitraum hinaus.